Teilnahmebedingungen print24 Affiliate-Programm
§ 1 Geltungsbereich dieser AGB
(1) Für alle mit dem Affiliate-Partner geschlossenen Verträge und Vereinbarungen zur Werbung für UP und zur Vermittlung von Verträgen für UP gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Affiliate-Partner, sofern dieser Unternehmer ist.
(3) Individualvertragliche Vereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen in jedem Fall vor.
§ 2 Affiliate-Partnerprogramm
(1) Der Affiliate-Partner muss sich mit den bei der Anmeldung abgefragten Daten für das jeweilige Affiliate-Partnerprogramm registrieren.
(2) Nach erfolgter Registrierung wird für den Affiliate-Partner ein Kundenkonto eingerichtet, über das der Affiliate-Partner seine Partneraktivitäten verwalten kann.
§ 3 Werbemittel
(1) UP stellt dem Affiliate-Partner für das jeweilige Partnerprogramm bestimmte Werbemittel zur Verfügung, insbesondere spezifische html-Codes für Links zur Integration in die Werbung des Affiliate-Partners.
(2) Der Affiliate-Partner platziert die für ihn freigegebenen Werbemittel in eigener Verantwortung auf seinen im Partnerprogramm angemeldeten und freigegebenen Websites (im Folgenden „Partner-Website“). Der Affiliate-Partner entscheidet frei, ob und wie lange er die Werbemittel auf der Partner-Website platziert. Er ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen.
(3) Der Affiliate-Partner hat die von UP überlassenen Werbemittel in der überlassenen Form zu verwenden. HTML-Codes und Werbemittel dürfen nicht vom Affiliate-Partner verändert werden. Des Weiteren dürfen die Werbemittel nur innerhalb des Programms und auch nur auf den Seiten des Affiliate-Partners genutzt werden, die er ursprünglich für das Programm angemeldet hat. UP Kennzeichen und Markenzeichen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung genutzt werden.
§ 4 Vermittlungsprovision
(1) Für die erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen erhält der Affiliate-Partner eine Vermittlungsprovision. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Kampagne im Affiliate-Partnerprogramm und diesen Teilnahmebedingungen. Der Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht unter folgenden Voraussetzungen:
- durch die Werbetätigkeit des Affiliate-Partners ist ein Sale eines Endkunden mit UP zustande gekommen,
- der Sale ist von UP protokolliert („getrackt“) worden,
- der Sale ist von UP freigegeben und bestätigt worden und
- es liegt kein Missbrauch im Sinne dieser Teilnahmebedingungen vor.
(2) Als Sale gilt eine auf unserer Website von einem Endkunden generierte vollständig durchgeführte Bestellung, die von diesem bezahlt wurde. Rückabwicklungen – gleich aus welchem Grund – gelten nicht als Sale, wenn der Endkunde nicht gezahlt hat oder von ihm geleistete Zahlungen erstattet werden. Maßgeblich für die Frage, ob ein Sale auf einem Affiliate-Partner-Lead beruht, ist das von UP eingesetzte Trackingsystem.
(3) Vorbehaltlich anderweitiger Festlegungen im Affiliate-Partnerprogramm oder bei einzelnen Kampagnen gilt das Prinzip „Last Cookie Wins“ bei einer Cookie-Laufzeit von 30 Tagen.
(4) UP trifft keine Zahlungspflicht, wenn und soweit das Trackingsystem ausfällt oder eine sonstige Fehlfunktion verursacht wird, die dazu führt, dass eine Zuordnung von Leads oder Sales zu einzelnen Affiliate-Partnern nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist.
(5) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der in der jeweiligen Kampagne angegebenen Provision im Zeitpunkt des Sales. Sofern nichts angegeben ist, gilt eine Provision von 25 % des Nettopreises des jeweiligen Sales. Alle angegebenen Provisionen verstehen sich als Netto-Entgelt und werden zuzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt. Der Affiliate-Partner wird seine Abrechnung im Kundenkonto wöchentlich prüfen. Hat der Affiliate-Partner gegen eine Abrechnung Einwendungen, sind diese innerhalb von vier Wochen schriftlich geltend zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Abrechnung als zutreffend. Vergütungsansprüche werden jeweils zwei Monate nach Ende des Monats zur Zahlung fällig, in den der Zahlungseingang des Endkunden für den betreffenden Sale fällt. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung mit schuldbefreiender Wirkung an die vom Affiliate-Partner im Kundenkonto hinterlegte Bankverbindung.
§ 5 Werbemaßnahmen
(1) Der Affiliate-Partner darf UP nur mit den Werbemitteln der aktuellen Programme bewerben. E-Mail-Werbung, die Werbemittel enthält oder auf sonstige Weise für UP wirbt, darf nur erfolgen, wenn für alle Adressaten eine ausdrückliche Einwilligung in die Werbung per E-Mail vorliegt und eine Verifikation der E-Mail-Adresse durch ein Double-Opt-in-Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurde.
(2) Der Affiliate-Partner wird eine Erkennbarkeit der Werbung gewährleisten und jede Verschleierung von Werbemaßnahmen unterlassen. Die Weiterleitung von einer Tippfehler-Domain auf eine Seite, die UP Werbemittel enthält, ist untersagt. Werbung für UP auf Layern, Pop-UPs, Pop-Unders oder Site-Unders darf nur mit schriftlicher Genehmigung erfolgen.
(3) Affiliate-Partner dürfen keinerlei Werbemittel oder Links von UP auf Webseiten Dritter platzieren. Techniken, die dazu führen, dass ein Werbemittel ohne die freiwillige und bewusste Handlung des Internetnutzers angeklickt wird, sind untersagt. Forced-Klick-Kampagnen sind nicht gestattet. Der Einsatz von Postview-Tracking ist ebenfalls nicht gestattet.
(4) Dem Affiliate-Partner ist es untersagt, Suchmaschinenmarketing mit Begriffen, die namens-, firmen- und/oder kennzeichenrechtlich geschützt sind, sowie mit den Zeichen von UP (Metatag Werbung, Keyword Advertising, etc.) zu betreiben. Dies gilt auch für ähnliche Begriffe wie z. B. Tippfehler-Begriffen.
(5) Der Einsatz von Dialern oder Spyware/Malware ist untersagt. Diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderungen, sexueller Neigung oder Alter, Gewaltdarstellungen und sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte sind auf der Website des Affiliate-Partners nicht zulässig.
(6) Es ist untersagt, Provisionen an den Endkunden weiterzugeben (auch: Prämien in Form von virtuellen Punkten, Geld oder Punkten (Incentivierungen, Virtual Currency, Cashback). Untersagt sind auch die Vortäuschung von Leads oder Sales, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z. B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellungen von Waren auf der Website von UP, Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen, Cookie Dropping (Cookies dürfen nicht bereits beim Besuch der Webseite gesetzt werden, sondern ausschließlich, wenn der Nutzer der Affiliate-Partner-Webseite zuvor in freiwilliger und bewusster Weise das Werbemittel angeklickt hat), Affiliate Fraud (insbesondere Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping) sowie die Nutzung von Layern, Add-ons, iFrames und der Postview-Technologie, um damit für eine Erhöhung von Leads zu sorgen. Untersagt ist insbesondere jede Endkundenbestellung des Affiliate-Partners, auch durch nahestehende Personen, Organisationen oder Unternehmen.
(7) Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, die Partner-Website auch im Übrigen im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten.
(8) Der Affiliate-Partner stellt UP und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Affiliate-Partner im Zusammenhang mit dem Affiliate-Partnerprogramm vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Affiliate-Partner, alle Kosten zu ersetzen, die UP durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(9) Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, für jeden Fall des Missbrauchs gem. den vorgenannten Regelungen eine von UP nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird das Zwölffache des stärksten Monatsumsatzes des Affiliate-Partners innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Missbrauch nicht übersteigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt. UP ist in diesem Fall nach eigenem Ermessen zur Kündigung jeder Zusammenarbeit berechtigt.
§ 6 Sonstiges
(1) Nebenabreden sind nicht getroffen.
(2) Sollte eine der getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages ansonsten unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen UP und dem Affiliate-Partner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Affiliate-Partner Kaufmann i .S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von UP.